Unser Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof: "Medienvertreter" als einzige Zugangsberechtigte zu Sitzungen des Untersuchungsausschusses ist verfassungswidrig! 🎉 Bei #arsboni ordnet unser Anwalt Philipp Schwarz das Verfahren & die Entscheidung des VfGH ein.🧵https://www.youtube.com/watch?v=4QijW4zfcVM

Ars Boni 639 Öffentlichkeit in UntersuchungsausschüssenYouTube video by Department of Innovation and Digitalisation in Lawwww.youtube.com