Schönberger spricht zutreffend von einem klaren Verstoß gegen das Grundgesetz, der heute erfolgt ist. Aber die Bundesregierung scheint das alles sowieso nicht mehr zu interessieren.
Für sachliche PolitikDer Staatsrechtler Christoph Schönberger konkretisiert nochmal: "Das Grundgesetz sagt, dass bei der Amtsübernahme die Vereidigung erfolgen muss." Und was bedeutet das für Amtshandlungen, die nun zwischen Ernennung und Vereidigung erfolgen? Die seien dennoch rechtsgültig: