Deutlicher kann man es Dobrindt wohl nicht sagen. Ob es ihm was ausmacht? "Auch wenn der Exekutive ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt ist,(...) ist sie im Rechtsstaat doch niemals „völlig frei“. Sie ist an allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie das Willkürverbot gebunden."
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen pauschale Abkehrerklärung vom Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde afghanischer Beschwerdeführender – einer Mutter mit zwei minderjährigen Söhnen – statt...www.bundesverfassungsgericht.deПубликация
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