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Provinz-StA

Профиль Vively

Strafrecht von der Dunklen Seite (#TeamResopal) - nur ein mieser, kleiner, unwichtiger System-Troll im Weingarten des Rechts.

Ich weiß, dass das Block-Verfahren sich im Kern um eine traurige Familientragödie dreht. Aber es hat zugleich auch einen UNGLAUBLICHEN Unterhaltungswert. www.mopo.de/hamburg/geri...

Block-Prozess: Haftbefehl gegen Christina Block? Staatsanwalt: „Voraussetzungen wären erfüllt”Wie sehr leiden die Kinder bis heute unter der Entführung? Ein Gutachten soll Aufschluss geben. Vorher aber kommt Erstaunliches heraus. #blockprozess #gerichtwww.mopo.de
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Ein paar Anmerkungen zu dem CSD-Anschlag: Gerade am Amtsgericht stellt sich oft die Frage, ob jemand grade eben noch Bewährung bekommen sollte. Trotz vieler Vorstrafen und Bewährungsversagen. Ich bin in solchen Fällen oft für Bewährung. Vielleicht ist das naiv, aber ich finde es eher pragmatisch:

Martin Kaul

20.58 Uhr. Das war die Uhrzeit als Attentäter Abdul B. sein Haus verließ. Die Beamten hatten sogar eine Kamera vor seiner Haustür platziert, ihn überwacht. Unsere exklusive Recherche, von Jörg Diehl, Roman Lehberger & Florian Flade. #CSD www.tagesschau.de/investigativ...

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Ich frag mich, welche Vorstellungen sich Merz von dem Job gemacht hat. Hat er zB. damals, als er davon geträumt hat, Kanzler zu werden wollte anstelle der Kanzlerin, nichts vom den "Merkel muss weg"-Demos mitbekommen? Oder war er mit diesen Demos einfach einverstanden?

HUS

Neuer Ärger um Mimimi Kanzler

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An dem Steimles Mordaufruf gegen Merz kann man finde ich gut zeigen, wie rechtsextreme Provokationen funktionieren: Der hat nicht nur gesagt "wo ist Stauffenberg, wenn man ihn braucht" (was für sich genommen schon unsäglich und m.E. auch strafbar wäre, aber das ist jetzt nicht mein Punkt).

Doreen Reinhard

Chrupalla, Siegmund mit Uwe Steimle heute in Dessau. Steimle als Radikalster. Auch mit Gewaltfantasien, die bejubelt werden. Steimle auf der Bühne: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich mal braucht.“

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Das LG Oldenburg hat entschieden, dass gegen den Polizeibeamten im Fall Lorenz nur ein (hinreichender) Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung besteht, nicht einer Körperverletzung mit Todesfolge oder eines Totschlags. Dass das kritisiert wird, ist menschlich nachvollziehbar, im Ergebnis aber falsch:

taz

Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen den Todesschützen von Lorenz A. zugelassen. Ob der Polizeischütze verurteilt wird, ist aber fraglich.

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