Zu knapp
3 Tage zwischen Antrag und Abstimmung über Vertrauensfrage Art 68 (2) GG
21 Tage Bedenkzeit für Bundespräsident zur Auflösung (Art 68 (1) GG
max 60 Tage zwischen Auflösung und Neuwahlen (Art 39 (1) GG) die benötigt werden für Aufstellunsversammlungen der Parteien, Unterschriftensammlung...