Diese Einschränkung bei der Größe ist wie andere Hürden, die in Art 21 hineininterpretiert wurden, zu hoch. Die Gesellschaftsordnung IST beeinträchtigt, wenn Politiker respektlos über Menschengruppen sprechen, Menschen zunehmend Angst haben, Meinungsäusserung und Teilhabe beeinträchtigt ist - bspw

Arne Semsrott

Was mich am AfD-Gutachten am meisten beeindruckt: Die starken Parallelen der AfD zur NPD. Die weisen klar darauf hin, wie ein Verbotsverfahren ausgehen würde – denn das Bundesverfassungsgericht hat für die NPD festgestellt, dass sie verboten worden wäre (wenn sie so groß wie die AfD gewesen wäre).