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Der Verwaltungsrat der PVA hat eine verbindliche Richtlinie für Gutachter:innen beschlossen: - Vertrauensperson auch bei Begutachtungen für BU-Pension - Keine herabwürdigenden Äußerungen über Antragsteller:innen und behandelnde Ärzt:innen - Respektieren der physischen und psychischen Grenze ua. 1/3