Ein Gutachten belegt, dass ein Polizist in Bochum aus 61 Zentimetern Entfernung auf ein gehörloses Kind schoss. Die Notwehrbehauptung wankt damit. www.nd-aktuell.de/artikel/1200...

»Beinahe ein aufgesetzter Schuss in die Brust«Ein Gutachten belegt, dass ein Polizist in Bochum aus 61 Zentimetern Entfernung auf ein gehörloses Kind schoss. Die Notwehrbehauptung wankt damit.www.nd-aktuell.de